Grundversicherung

Ihre Gesundheit ist ein hohes Gut – mit unserer Grundversicherung sind Sie bestens abgesichert. Egal in welcher Lebenslage Sie sich befinden: Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Sie erhalten von uns umfangreiche Leistungen, um Ihre Gesundheit zu erhalten oder wieder herzustellen. Außerdem bieten wir einen umfassenden Schutz für werdende Mütter und Kinder.

Unser Leistungsangebot ist ausführlich in unserer Satzung beschrieben. Ob Arzneimittel, ärztliche Behandlungen, Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen: Alle dort aufgeführten medizinisch notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Leistungen erstatten wir auf Ihren Antrag. Falls Sie in unserer Mitgliedergruppe A versichert sind, erhalten Sie den Großteil unserer Leistungen direkt über Ihre Krankenversichertenkarte.

Die Höhe unserer jeweiligen Erstattung finden Sie in unseren Leistungsordnungen. Falls Sie in unseren Mitgliedergruppen B1, B2, B3 oder C versichert sind, ist für Sie die Leistungsordnung B gültig. Als Versicherter der Mitgliedergruppe A nutzen Sie die Leistungsordnung A.

Beihilfeleistungen – alles aus einer Hand

Von Ihrer PBeaKK erhalten Sie nicht nur Versicherungsleistungen, sondern auch Ihre Beihilfe: Für die Beamten der Postnachfolgeunternehmen, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation und für die Versorgungsberechtigten der früheren Deutschen Bundespost bearbeiten wir im Auftrag der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation versiert und zuverlässig die Beihilfe (Bundesbeihilfeverordnung).

Ihre erstattungsfähigen Beihilfen berechnen wir grundsätzlich mit folgenden Beihilfebemessungssätzen:

  • 50 Prozent oder 70 Prozent für Sie selbst als beihilfeberechtigte Person
  • 70 Prozent für Ihren Ehe- oder Lebenspartner
  • 80 Prozent für Ihre Kinder

Von A wie Antibiotika zu Z wie Zweitmeinung: Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot. Nähere Informationen zu unseren einzelnen Leistungen erhalten Sie im jeweiligen Themengebiet. Grundsätzlich gilt:

  • Für unsere Erstattung benötigen wir Ihren Antrag: den sogenannten Leistungsantrag, kurz auch LAN genannt. Leistungsanträge können Sie als unser Mitglied oder als Bevollmächtigter stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle relevanten Belege wie ärztliche Verordnungen und Rechnungen bei.
  • Für folgende Leistungen benötigen Sie vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung von uns: Psychotherapie, Hilfsmittel ab 150 Euro, Reha-Maßnahmen, Soziotherapien, kieferorthopädische Leistungen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber „Unsere Leistungen – Mitgliedergruppe B“. Unser Leistungsantrag und ein Vollmacht-Formular stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.

Umfassend und vielfältig: Als unser Mitglied der Gruppe A erhalten Sie ähnliche Leistungen wie Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse. Nur sehr selten bekommen Sie eine Rechnung zu Gesicht – der Betrag wird in den meisten Fällen bequem über Ihre Krankenversichertenkarte direkt mit uns abgerechnet. Bezahlen brauchen Sie zumeist nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Für nichtärztliche Leistungen – wie Physiotherapie, Massage, Podologie, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Arzneimittel – benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Diese Regelungen basieren auf dem sogenannten Sach- und Dienstleistungsprinzip, das in der gesetzlichen Krankenversicherung verankert ist: Wenn Sie erkranken, haben Sie bei Ihrem Vertragsarzt jederzeit Anspruch auf eine kostenfreie Behandlung. Der Leistungsumfang ist in unserer Satzung geregelt.

Was passiert, wenn Sie nach der Leistungsordnung A vorgesehene Sachleistungen – ohne eigenes Verschulden – nicht in Anspruch nehmen können? Dann erstatten wir Ihre notwendigen Aufwendungen nach den Höchstsätzen unserer Leistungsordnung B.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber „Unsere Leistungen – Mitgliedergruppe A“.

Patientenrechte

Als Mitglied erhalten Sie von der Postbeamtenkrankenkasse Ihre Versicherungs- und gegebenenfalls Beihilfeleistungen. Alle Ihre Rechte und Pflichten finden Sie in der Satzung bzw. der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). 

Bevor wir Leistungen erstatten können, erfolgt die konkrete Behandlung durch Leistungserbringer, wie zum Beispiel Ärzte, Physiotherapeuten oder Krankenhäuser. 

Aus Sicht eines Leistungserbringers sind Sie Patient. Die Erbringung der konkreten medizinischen Leistungen für die Patienten basiert auf vertraglichen Ansprüchen zwischen Patient und Leistungserbringer. Die Rechte, die Sie als Patient gegenüber einem Leistungserbringer haben, werden als Patientenrechte bezeichnet. 

So haben Sie als Patient Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit Ihnen abzustimmen. Insbesondere haben Sie folgende Rechte:

  • Das Recht auf Selbstbestimmung; Das bedeutet, dass eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf
  • Das Recht auf Information und Aufklärung, z.B. auch auf den Hinweis, dass Kosten ggf. nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden
  • Das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen

Ein Behandlungserfolg kann jedoch trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Sollte es zu einem Schadensfall kommen und ein verschuldeter ärztlicher Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegen, können Ihnen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen. 

Welche Rechte haben Sie als Patient gegenüber Arzt oder Krankenhaus – und was ist, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten? Unser Ratgeber gibt Ihnen kompetente Auskunft.