Die Palliativversorgung kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Die ambulante Versorgung wird im Haushalt des Erkrankten durchgeführt – als sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die teilstationäre oder stationäre Betreuung erfolgt in einem Hospiz.
Damit wir Ihre Kosten für eine Palliativversorgung erstatten können, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Unsere Erstattungsleistungen orientieren sich für alle Mitgliedergruppen an den vereinbarten Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für unsere A-Mitglieder ist eine Direktabrechnung möglich.