Korruption schadet dem Gemeinwohl, gefährdet Arbeitsplätze und fügt allen beteiligten Unternehmen finanzielle Schäden zu. Agierende Personen geraten meist in eine Spirale der Abhängigkeit, aus der sie nur schwer wieder herausfinden. Die PBeaKK berücksichtigt die von der Bundesregierung formulierten Maßnahmen zur Korruptionsprävention und entwickelt fortlaufend und insbesondere für das Vergaberecht eigene Maßnahmen und Kontrollen zur Korruptionsprävention. Ethische Grundsätze, das Leitbild und die Führungskultur bilden neben dem geltenden Recht Grundlagen des Handelns. Ergänzend klärt die PBeaKK ihre Beschäftigten über die strafrechtliche Relevanz der Korruption auf. Fehlverhalten spricht die PBeaKK offen an. Wenden Sie sich an keinekorruption@pbeakk.de, wenn Sie Fragen haben, Anregungen geben möchten oder uns konkrete Hinweise zu Verstößen mitteilen möchten.
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