Auf einen Blick
Bei der Soziotherapie handelt es sich um ein Hilfsangebot, das speziell für psychisch schwer Erkrankte – zum Beispiel mit affektiven Störungen – entwickelt wurde. Mithilfe der Soziotherapie lassen sich Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Ziel der Therapie ist, Anforderungen des alltäglichen Lebens leichter zu bewältigen. Aus medizinischer Sicht geht es darum, ambulante und ärztliche Leistungen selbstständig in Anspruch nehmen zu können.
Aber die Soziotherapie leistet noch mehr: Der Therapeut beschäftigt sich gezielt mit dem Krankheitsbild und hilft dabei, psychische Einschränkungen wie soziale Ängste, Panikattacken oder Fehlwahrnehmungen zu reduzieren. Nach und nach lernen Patienten, wieder am sozialen Leben teilzunehmen.
Wissenswertes für alle Mitgliedergruppen
Die Soziotherapie ist genehmigungspflichtig. Bitte reichen Sie daher Ihre fachärztliche Verordnung gemeinsam mit Ihrem soziotherapeutischen Betreuungsplan vor Behandlungsbeginn bei uns ein.
Eine Ausnahme zur Genehmigungspflicht gilt für Therapieeinheiten, mit denen Ihr Facharzt seine Indikation für eine Soziotherapie prüfen möchte: Hier können Sie ohne unsere Genehmigung an fünf Therapieeinheiten teilnehmen. Für unsere Kostenerstattung benötigen wir die Verordnung Ihres Facharztes.
Das gleiche gilt für fünf Probestunden: Während dieser Phase prüft Ihr Therapeut Ihre Therapiefähigkeit und erstellt auch seinen soziotherapeutischen Betreuungsplan. Legen Sie uns diesen Plan bitte zusammen mit Ihrer ärztlichen Verordnung vor.
Die Voraussetzungen, der Leistungsinhalt und der Leistungsumfang für eine ärztlich verordnete Soziotherapie sind in der Soziotherapie-Richtlinie geregelt.
Unsere Erstattungsleistungen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erstatten wir Ihnen bis zu 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren. Dabei richten wir uns an die Höhe der Sätze, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbart sind.
Bitte beachten Sie: Je Behandlungstag verbleibt Ihnen ein Eigenbehalt von 10 Prozent der Therapiekosten – dies sind mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Hierbei gelten die üblichen Regelungen zur Belastungsgrenze.
Wissenswertes für Mitgliedergruppe A
Falls Sie in unserer Mitgliedergruppe A versichert sind, ist eine Direktabrechnung zwischen Ihrem Therapeuten und uns möglich. Ansonsten gelten für A-Mitglieder die gleichen Regeln wie für B-Mitglieder.