Wissenswertes für alle Mitgliedergruppen
Gerne können Sie sich von einem Heilpraktiker behandeln lassen. Für unsere B-Mitglieder sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig, in der Regel in Höhe von 90 Prozent. Ausschlaggebend sind die Beträge, die in der Bundesbeihilfeverordnung genannt sind. Unseren A-Mitgliedern erstatten wir keine Kassenleistungen – Sie erhalten für Ihre Heilpraktikerbehandlung ausschließlich Leistungen aus Ihrer Beihilfe.
Gut zu wissen: Eine Genehmigung von uns vorab ist für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht notwendig. Eine detaillierte Übersicht zur Kostenübernahme erhalten Sie in nachfolgendem Ratgeber.