Heilpraktiker

Sie vertrauen in alternative Heilkunde? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Patienten, die immer stärker die behutsamen Methoden von Heilpraktikern zu schätzen wissen und sie als ideale Ergänzung zur klassischen Schulmedizin sehen – ganz gleich ob es sich um Akupunktur, Chiropraktik, osteopathische Behandlungen oder Fangopackungen handelt.

Wissenswertes für alle Mitgliedergruppen

Gerne können Sie sich von einem Heilpraktiker behandeln lassen. Für unsere B-Mitglieder sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig, in der Regel in Höhe von 90 Prozent. Ausschlaggebend sind die Beträge, die in der Bundesbeihilfeverordnung genannt sind. Unseren A-Mitgliedern erstatten wir keine Kassenleistungen – Sie erhalten für Ihre Heilpraktikerbehandlung ausschließlich Leistungen aus Ihrer Beihilfe.

 

Gut zu wissen: Eine Genehmigung von uns vorab ist für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht notwendig. Eine detaillierte Übersicht zur Kostenübernahme erhalten Sie in nachfolgendem Ratgeber.