In den eigenen vier Wänden bleiben: Für viele Patienten ist es im Krankheitsfall deutlich angenehmer, wenn die erforderliche Pflege zuhause durchgeführt wird und nicht im Krankenhaus. Hier setzt die häusliche Krankenpflege ein. Sie umfasst folgende Leistungen:
- Grundpflege – tägliche Körperpflege und Ernährung
- Behandlungspflege – medizinische Hilfeleistungen wie Wunderversorgung und Setzen von Injektionen
- hauswirtschaftliche Versorgung – beispielsweise Kochen oder Putzen
- ambulant psychiatrische Krankenpflege – hilft Pflegebedürftigen, Struktur in ihren Alltag zu bekommen
- Verrichtungspflege – beispielsweise ein tägliches Pflegebad bei Hauterkrankungen
- allgemeine ambulante Palliativversorgung – qualifizierte Begleitung für schwerstkranke und sterbende Menschen
Wir erstatten Ihre Kosten für eine häusliche Krankenpflege, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie legen uns eine ärztliche Bescheinigung vor, in der die Notwendigkeit einer häuslichen Krankenpflege bestätigt wird.
- Die häusliche Krankenpflege dauert nicht länger als vier Wochen. Ausnahme: Wenn die Pflege zur Sicherung Ihrer ambulanten Krankenpflege dient, und dies ärztlich verordnet ist, übernehmen wir Ihre Kosten auch für einen längeren Zeitraum.
- In Ihrem Haushalt befindet sich keine Person, welche die Krankenpflege durchführen könnte.
Bei unserer Erstattung zahlen wir Ihre Kosten für professionelle Pflegekräfte bis zu den ortsüblichen Honorarsätzen der öffentlichen oder frei gemeinnützigen Träger, die auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Übernehmen Ihre Angehörigen die häusliche Krankenpflege, erstatten wir deren Fahrtkosten und den entstandenen Verdienstausfall. Wissenswert: Leistungen der häuslichen Krankenpflege brauchen Sie vorab nicht von uns genehmigen zu lassen.
Falls Sie Ihre Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben, verbleibt Ihnen ein Eigenbehalt beziehungsweise eine Zuzahlung: 10 Euro pro ärztlicher Verordnung und 10 Prozent Ihrer Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr.
Für unsere A-Mitglieder gelten die gleichen Voraussetzungen wie für unsere Mitgliedergruppe B – bis auf eine Ausnahme: die Abrechnung.
In der Regel nehmen Sie für Ihre häusliche Krankenpflege Berufspflegekräften oder einen Pflegedienst in Anspruch. Diese Berufsgruppen rechnen direkt mit uns ab: Sie brauchen also keine Rechnungen begleichen – außer den vorgesehenen Zuzahlungen. Nur in den Fällen, in denen Ihr Dienstleister nicht direkt mit uns abrechnen kann, erhalten Sie eine Rechnung. Reichen Sie diese mit einem Leistungsantrag bei uns ein.