Seit 1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung. Verpflichtend war diese Versicherung von Beginn an: für alle Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind, egal ob gesetzlich oder privat. Dabei gilt das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass sie automatisch in der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse mitversichert sind – in der sozialen Pflegeversicherung. Für Privatversicherte gibt es die private Pflegepflichtversicherung – kurz PPV. Auch als Versicherter der PBeaKK gehören Sie der PPV an.
Die Leistungen, die Sie im Pflegefall erhalten, ergeben sich unter anderem aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags. Übrigens: Ob private oder soziale Pflegeversicherung – die Leistungen beider Versicherungssysteme sind gleichwertig und stützen sich beide auf das Elfte Sozialgesetzbuch.
Ihr Versicherungsvertrag mit der GPV
Ihre private Pflegepflichtversicherung übernimmt die „Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung“ – kurz: GPV. Die GPV wurde übrigens von privaten Versicherungsunternehmen gegründet, speziell für unsere Versicherten und die Versicherten der Deutschen Bundesbahn. Zwischen Ihnen und der GPV besteht ein Versicherungsvertrag. Ihren aktuellen Versicherungsschein erhalten Sie von der GPV.
Wir führen die Aufgaben der privaten Pflegepflichtversicherung im Auftrag der GPV durch. Das bedeutet: Wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung benötigen, kümmern wir uns um alles. Auch die Erstattung Ihrer Kosten läuft über uns – einfach und bequem mit Ihrem gewohnten Leistungsantrag. Alle Anfragen, Schreiben oder ähnliches richten Sie bitte auch stets direkt an uns.
Informationsmaterial und Aufnahmeantrag
Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt? Was ist der Unterschied zwischen häuslicher und stationärer Pflege? Wie funktioniert die Erstattung von Rechnungen? Alles Wissenswertes rund um die Leistungen der PPV haben wir für Sie in einem ausführlichen Ratgeber zusammengestellt.
Den Grundantrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie hier:
Möchten Sie die rechtlichen Grundlagen zu Ihrer Pflegeversicherung nachlesen? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen: