Pflegetagegeldstufe

Haben Sie sich schon Gedanken zum Thema Pflege gemacht? Die Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter – und gleichzeitig auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen. Denn mit zunehmendem Alter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, irgendwann pflegebedürftig zu werden. Damit Sie finanzielle Engpässe in der Familie in solch einem Fall vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig an eine bedarfsgerechte Versorgung zu denken. Mit unserer Pflegetagegeldstufe können Sie die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (PPV) und der Beihilfe ergänzen.

Die Pflegetagegeldstufe bietet Ihnen folgende Vorteile

  • Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand.
  • Sie können über den gezahlten Geldbetrag ohne Kostennachweise frei verfügen.
  • Sie erhalten die Leistungen sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Unterbringung.
  • Sie haben die Wahl, ob Angehörige oder ein Pflegedienst die häusliche Pflege übernimmt.
  • Wartezeiten entfallen für Sie, sollte die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entstehen.
  • Ihre Leistungen werden wahlweise an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.
  • Sie können die Leistungshöhe individuell auswählen (Schritt 1, 2 oder 3).
  • Ihnen entstehen keine Provisions- oder Vermittlungskosten.
 

Unsere Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Bei der Pflegetagegeldstufe haben Sie die Wahl zwischen drei Schritten. Für welchen Sie sich entscheiden, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Sie können Ihre Pflegetagegeldstufe außerdem jederzeit um einen weiteren Schritt aufstocken, indem Sie einen erneuten Antrag stellen. Beachten Sie dabei, dass bei einer Aufstockung dieselben Bedingungen zu erfüllen sind, wie bei einer Neuaufnahme.

Die monatlichen Leistungen aus der Pflegetagegeldstufe je Schritt (bei 30 Tage je Monat)*

 Schritt 1Schritt 2Schritt 3
Pflegegrad 2120 €240 €360 €
Pflegegrad 3240 €480 €720 €
Pflegegrad 4420 €840 €1.260 €
Pflegegrad 5600 €1.200 €1.800 €

Die Höhe Ihres Tagegeldes

Die Berechnung des Tagessatzes erfolgt anteilig in Abhängigkeit zu Pflegegrad und der Anzahl der abgeschlossenen Schritte. 

 Anspruch *Schritt 1Schritt 2Schritt 3
Pflegegrad 220 % von20 €40 € 60 €
Pflegegrad 340 % von20 €40 €60 €
Pflegegrad 470 % von20 €40 €60 €
Pflegegrad 5100 % von20 €40 €

60 €

* Für den niederschwelligen Pflegegrad 1 sind keine Leistungen vorgesehen.

Ob und welchen prozentualen Anspruch Sie auf den individuell versicherten Betrag (Schritt 1, 2 oder 3) haben, hängt von dem Pflegegrad ab, der von der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung festgestellt wurde. Nähere Informationen zur Einstufung finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt „Pflegepflichtversicherung“.

Die Leistungen in der Pflegetagegeldstufe werden regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst, sodass Sie auch in Zukunft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Darüber informieren wir Sie schriftlich. Die Anpassung erfolgt durch ein Wahlrecht der Versicherten und orientiert sich an den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes.

Die Wartezeit

  • Nach einer Wartezeit von drei Jahren nach Versicherungsbeginn haben Sie erstmals Anspruch auf die Auszahlung des Tagegeldes im Pflegefall.
  • Stocken Sie die Versicherung um weitere Schritte auf, beginnt die Wartezeit für diese Schritte erneut.
  • Wird die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall verursacht, entfällt diese Wartezeit und die Leistungen stehen Ihnen sofort zu.

Ihre Beiträge

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren monatlichen Beitrag ganz einfach und bequem berechnen.

Die Höhe des Beitrages, den Sie aus der Pflegetagegeldstufe erhalten, hängt von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Versicherungsaufnahme und dem gewählten Versicherungsschritt ab.

Wenn der Versicherungsfall eintritt

Sobald der Träger Ihrer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt, können Sie auch die Leistungen aus der Pflegetagegeldstufe in Anspruch nehmen.

Wird Ihre Pflegepflichtversicherung von der PBeaKK abgewickelt, erhalten wir automatisch eine Information, wenn eine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen festgestellt wird. Sie bekommen dann automatisch Ihre Leistungen und das Tagegeld wird Ihnen erstmals zu Beginn des Folgemonats ausgezahlt.

Wird erstmals eine Pflegebedürftigkeit beziehungsweise eine Änderung des Pflegegrades bei Ihnen festgestellt, informieren wir Sie darüber.

Wird Ihre Pflegepflichtversicherung nicht über die PBeaKK abgewickelt, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag bei uns, um die Leistungen der Pflegetagegeldstufe zu erhalten. Schicken Sie uns dazu einfach einen Bescheid Ihrer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung mit folgenden Informationen:

  • Träger
  • Zuordnung in den Pflegegrad
  • Zeitpunkt des Beginns der Pflegebedürftigkeit

So schließen Sie die Pflegetagegeldstufe ab

Unsere Pflegetagegeldstufe richtet sich an alle Mitglieder der Grundversicherung und ihre ebenfalls in der Grundversicherung mitversicherten Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner. Dazu zählen auch Voll- und Halbwaisen, die in der Grundversicherung als Mitglied versichert sind.

Ausnahme: Sind Sie bereits in der Pflegetagegeldstufe versichert und wollen noch weitere Schritte abschließen? In diesem Fall müssen Sie nicht in der Grundversicherung versichert sein. Als Voraussetzung gilt dann das Höchstaufnahmealter von 70 Jahren und Sie müssen im Antrag Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten.

Die Aufnahme in die Pflegetagegeldstufe ist ausgeschlossen

  • für versicherte Personen, die lediglich eine Zusatzversicherung bei uns abgeschlossen haben,
  • für Personen mit einer ruhenden Mitgliedschaft beziehungsweise Mitversicherung,
  • für Kinder,
  • wenn das 70. Lebensjahr vollendet ist,
  • wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit besteht oder schon einmal Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurden, oder
  • wenn in den letzten fünf Jahren bestimmte Krankheitsbilder vorgelegen haben oder vorliegen. Eine Liste dieser Krankheitsbilder finden Sie im Ratgeber Pflegetagegeldstufe

Weiterführende Informationen für Sie

Alle wichtigen Informationen zur Pflegetagegeldstufe und einen Antrag für den Versicherungsabschluss können Sie ganz einfach an dieser Stelle herunterladen.