Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland erkranken oder einen Unfall haben, können beträchtliche Kosten auf Sie zukommen. Die Aufwendungen sind besonders hoch, wenn aufgrund der Erkrankung für den Rücktransport ein Krankenwagen oder sogar ein Ambulanzflugzeug erforderlich wird. Diese Risiken werden durch die Grundversorgung einer Krankenkasse nicht abgedeckt - schließen Sie daher am besten die Auslandsreisekrankenversicherung (AKV-Stufe) als Schutz ab. Mit diesem zuverlässigen Begleiter im Gepäck können Sie rundum sorglos auf Reisen gehen – weltweit.

Unsere Kostenübernahme aus der AKV-Stufe

Wenn Sie auf einer Auslandsreise wegen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls behandelt werden müssen, gibt die Auslandsreisekrankenversicherung (AKV-Stufe) Sicherheit. Sie ergänzt die Leistungen, die Ihre Krankenkasse in diesem Fall gewährt - zum Beispiel die Grundversicherung der PBeaKK bei Behandlungen im Ausland - und bietet Ihnen darüber hinaus zusätzliche Leistungen:

  • Die Kosten, die Sie für die Behandlung einer akuten Erkrankung oder wegen eines Unfalls selbst zahlen müssen, nachdem die Leistungen Ihrer Krankenkasse, eines sonstigen Versicherungsträgers oder der Beihilfe abgezogen wurden (Selbstbehalt), werden in voller Höhe erstattet. Das gleiche gilt für die Kosten für Hilfsmittel, die in diesem Zusammenhang ärztlich verordnet werden.
  • Die Leistungspflicht wird um höchstens ein weiteres Jahr verlängert, wenn die Weiterbehandlung einer akuten Krankheit oder eines Unfalls am Urlaubsort notwendig und die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist.
  • Die Bestattungskosten am Sterbeort oder die Kosten für die Überführung an den ständigen Wohnsitz werden bis 15.000 Euro innerhalb Europas und bis 25.000 Euro außerhalb Europas übernommen.

Damit Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung (AKV-Stufe) in Anspruch genommen werden können, muss die Versicherung immer vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Eine rückwirkende Aufnahme ist nicht möglich.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsreisen von bis zu einem Jahr. Nicht gültig ist der Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland sowie in dem Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz) hat.

Ihre Beiträge

Die Beiträge in der AKV-Stufe werden als Monatsbeitrag entrichtet. Mitglieder und Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zahlen monatlich 0,31 Euro. Künftig werden anteilige Monatsbeiträge bei untermonatigen Aufnahmen erhoben. 

Kinder, Voll- und Halbwaisen sind beitragsfrei.

So schließen Sie die AKV-Stufe ab

Die Aufnahme ist nicht von einer anderen Stufe der Zusatzversicherung abhängig. Es gelten keine Altersbegrenzungen und Länderausschlüsse bei einer Neuaufnahme. 

Der Versicherungsschutz beginnt ab Eingang des Aufnahmeantrags bei der PBeaKK. Sie können die Aufnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Tragen Sie hierzu den gewünschten Versicherungsbeginn in das entsprechende Feld im Antrag ein. Die Versicherung in der AKV-Stufe bleibt solange bestehen, bis Sie diese kündigen.

Wenn ein Rücktransport notwendig ist

Ist ein Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächst erreichbare Krankenhaus medizinisch sinnvoll und vertretbar, werden die Mehraufwendungen dafür in voller Höhe übernommen. Das gleiche gilt, wenn ein stationärer Aufenthalt nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage dauern wird oder die voraussichtlichen stationären Behandlungskosten die Mehrkosten des Rücktransports und die Weiterbehandlungskosten im Inland übersteigen würden.

Übernommen werden außerdem die Mehraufwendungen für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist oder vom ausführenden Transportunternehmen vorgeschrieben wird.

Unsere Hilfe im medizinischen Notfall

Sie geraten im Ausland in eine medizinische Notlage und möchten wissen, ob eine Rückführung nach Deutschland möglich ist dann wenden Sie sich an:

  • unsere Kundenberatung unter der Rufnummer +49 (0)711 346 529 96 (bitte während der Servicezeiten: Mo. bis Do. 7:30 bis 18:00 Uhr und Fr. 7:30 bis 16:00 Uhr),

  • rund um die Uhr ist die Notrufzentrale der European Air Ambulance (EAA) unter der Telefonnummer +49 (0)711 7007-2345 für Sie erreichbar.

Die Notrufnummern und unsere Adresse haben Sie jederzeit mit der Notrufkarte in der Hand. Diese finden Sie im Ratgeber „Auslandsreisekrankenversicherung - Rücktransport“. Einfach ausdrucken, Ihre Daten eintragen und Ihren Reiseunterlagen beifügen.

Besonderer Service bei USA-Reisen

Die Behandlungs- und Krankenhauskosten sind in den USA besonders teuer. Für Reisen in die USA steht AKV-Versicherten deshalb im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls die kostenlose Service-Hotline der US-amerikanischen Firma GLOBAL MEDICAL MANAGEMENT Inc. (GMMI) zur Verfügung. GMMI bietet flächendeckend Hilfe vor Ort in allen Bundesstaaten der USA. Die kostenlosen Dienstleistungen von GMMI bieten viele Vorteile, zum Beispiel:

  • Beratung in medizinischen Notfällen unter der kostenlosen, deutschsprachigen, 24-stündigen Servicerufnummer: 1-800-682-6065,
  • Organisation und Koordination der medizinischen Hilfe,
  • Ärzte und Krankenhäuser in den USA werden bei der Rechnungsstellung keine sofortige Bezahlung verlangen.

Lassen Sie sich vor Beginn der Reise in die USA eine Versicherungsbestätigung speziell für die USA ausstellen, in der die Kontaktdaten von GMMI enthalten sind. Die Versicherungsbestätigung können Sie auch per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie hierzu Ihre Reisedaten an.
 

Weiterfühende Informationen für Sie

Alle wichtigen Informationen zur AKV-Stufe und einen Antrag für den Versicherungsabschluss können Sie ganz einfach an dieser Stelle herunterladen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Informationen zum Rücktransport aus dem Ausland an.

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