- Das Mitglied oder die mitversicherte Person ist verstorben, was ist jetzt zu tun?
- Was passiert mit meinem Versicherungsstatus, wenn ich bislang bei meinem verstorbenen Ehepartner mitversichert war?
- Wann endet der Versicherungsschutz?
- Welcher Personenkreis kann offene Rechnungen nach dem Todestag einreichen und was muss ich hinsichtlich der Auszahlung von Leistungen beachten?
- Können Leistungserbringer offene Rechnungen nach dem Todestag mit uns direkt abrechnen?
- Was mache ich mit der Krankenversicherungskarte des Verstorbenen?
- Kann ich als Angehöriger des Verstorbenen Unterstützung im Haushalt erhalten?
Wissenswertes für alle Mitgliedergruppen
Egal, in welcher Mitgliedergruppe der Verstorbene versichert war – im Todesfall können wir Leistungen auf folgende Konten zahlen:
- das Bezügekonto des Verstorbenen
- ein anderes Konto, das von dem Verstorbenen im Antrag oder in der Vollmacht angegeben wurde
- ein Konto eines Erben, der sich durch einen Erbschein oder eine andere öffentlich beglaubigte Urkunde als Erbe ausweist
Selbstverständlich erstatten wir alle Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, welche bis zum Tod des Mitglieds oder des mitversicherten Angehörigen entstanden sind.