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Meldungen 2024
Oktober 2024: Der Herbst beginnt mit… vitamin!
Ab 1. Oktober versendet die Deutsche Post unsere neue vitamin-Ausgabe. In spätsommerlichem Outfit liegt der Fokus unseres Mitgliedermagazins auf den Themen PBeaKKDirekt, Reha und Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG).
Die App PBeaKKDirekt, mit der wir mit unseren Kunden digital kommunizieren, besitzt seit ein paar Monaten das digitale Postfach. So können Erstattungsbescheide digital zugestellt werden – ohne Postweg und Papier. Wie das funktioniert und was unsere Kunden tun müssen, um das digitale Postfach zu nutzen, erklärt die neue vitamin-Ausgabe ausführlich.
Eine Rehabilitationsmaßnahme, häufig einfach „Kur“ oder „Reha“ genannt, soll die Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben erleichtern. Wir thematisieren Gründe, Ansprüche und Voraussetzungen, die für unsere Kunden gelten – und schaffen so Transparenz.
Das PUEG wartet auch 2025 mit positiven Änderungen auf. In dieser Ausgabe stellen wir die neuen – und höheren – Höchstbeträge vor, die ab kommendem Jahr in der Pflege gelten. Außerdem geht es um die Unterstützung der compass Pflegeberatung in puncto Beratungseinsätze.
Außerdem in der neuen vitamin: Wie funktioniert der Steigerungssatz bei ärztlichen Leistungen? Und: Was bringt der Unterlagencheck?
Juli 2024: Sommer, Sonne – vitamin!
Die Sommer-Ausgabe von vitamin ist da. Ab 16. Juli wird sie an die Mitglieder der PBeaKK versendet. Die wichtigsten Themen diesmal: Die 10. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung und die App PBeaKKDirekt.
Die 10. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) beinhaltet viele Neuerungen, schafft Vereinheitlichung – und sorgt in vielen Fällen für Klarheit. Welche zentralen Änderungen es gibt und was sie konkret bedeuten, ist in vitamin übersichtlich zusammengefasst.
Sommerzeit ist Reisezeit. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung AKV-Stufe – als Teil der Zusatzversicherung – bietet die PBeaKK globalen Schutz ohne Ländereinschränkung. Dabei übernimmt die AKV-Stufe Kosten, die von der Grundversicherung und der Beihilfe nicht bezahlt werden, wie die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Leistungen aus dem Mehraufwand eines Rücktransports medizinisch sinnvoll und vertretbar sind.
Die App PBeaKKDirekt, mit der sich nahezu alle Unterlagen bequem und einfach einreichen lassen, erhält ab August eine neue, sehr wichtige Funktion: das digitale Postfach. In das Postfach können Erstattungsbescheide künftig direkt gesendet werden. Weitere Funktionen der App werden Schritt für Schritt erklärt.
Außerdem in der neuen vitamin-Ausgabe: Verbesserungen durch die Pflegereform, die Mitversicherung volljähriger Kinder sowie das neue Organspende-Register.
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April 2024: vitamin geht an den Start
Pünktlich vor Ostern ist vitamin, das Kundenmagazin der PBeaKK, wieder unterwegs zu den Mitgliedern. Die wichtigsten Themen: die neue App PBeaKKDirekt, Belastungsgrenze und Fahrtkosten.
Wie immer startet vitamin mit einem Gesundheitsthema, das für die Mitglieder eine hohe Relevanz aufweist. Diesmal geht es um Arthrose in Knie und Hüfte. Neben Präventivmaßnahmen geht der Artikel auf moderne medizinische Möglichkeiten ein und versucht, die Angst vor einem operativen Eingriff zu nehmen.
Breiten Raum nimmt in dieser Ausgabe die neue App PBeaKKDirekt ein. Sie löst die EinreichungsApp ab und steht den PBeaKK-Mitgliedern ab sofort zum Download zur Verfügung. Der sechsseitige Beitrag zeigt detailliert auf, wie die neue App funktioniert, welche Vorteile sie hat und wo man sie herunterladen kann.
Schwerpunktthemen sind des Weiteren Ausführungen zur Belastungsgrenze und zu den Fahrtkosten. Bei der Belastungsgrenze informieren wir darüber, wie sich hohe Zuzahlungen und Eigenbehalte vermeiden lassen – zum Schutz der Mitglieder. Im Artikel über Fahrtkosten zeigen wir auf, was in einer Verordnung stehen muss, damit wir Fahrtkosten erstatten können.
Weitere Themen dieser vitamin-Ausgabe sind die Integrierte Versorgung, Pflege sowie die Serviceangebote, die die PBeaKK ihren Mitgliedern zur Verfügung stellt.
März 2024: Die neue App PBeaKKDirekt
Wir lösen im März unsere bisherige EinreichungsApp durch die neue App PBeaKKDirekt ab. Auch mit PBeaKKDirekt können unsere Kunden alle Unterlagen einfach, schnell und kostenfrei an die PBeaKK übermitteln – digital, weltweit und 24/7.
Die EinreichungsApp wurde 2019 eingeführt, um Leistungsanträge sowie sonstige Unterlagen auf digitalem Weg zu übermitteln. Die neue App PBeaKKDirekt bietet alle bekannten Funktionen, und ergänzt diese unter anderem durch die Möglichkeit, Accounts anzulegen. Dies ist beispielsweise für Bevollmächtigte vorteilhaft. Außerdem ist die Einrichtung eines Postfachs geplant, das die postalische Zustellung ersetzen kann.
Die PBeaKK begleitet die Einführung der neuen App PBeaKKDirekt mit vielfältigen Informationen im Mitgliedermagazin vitamin, auf den Internetseiten sowie durch eine speziell geschulte Kundenberatung. Ziel ist es, die Einführung reibungslos umzusetzen und die Nutzung von PBeaKKDirekt weiter zu erhöhen. Sie ist in den Appstores von Apple und Google kostenfrei erhältlich.
Über 40 % aller Einreichungen finden bei der PBeaKK und den Beihilfediensten mittlerweile über die App statt. Sie hat sich damit zu einem wichtigen Übertragungskanal zwischen Kunden und PBeaKK entwickelt – Tendenz steigend. Mit der neuen App PBeaKKDirekt wird die Digitalisierung von Seiten der PBeaKK konsequent fortgesetzt.
Weiterführende Informationen zu PBeaKKDirekt erhalten Sie hier.
Januar 2024: Die Beiträge im neuen Jahr
Die Beiträge für die Grund-, Zusatz- und private Pflegepflichtversicherung stehen zum Jahresbeginn im Fokus. In der Grund- und Pflegepflichtversicherung ergeben sich Beitragsanpassungen – die Zusatzversicherung kommt hingegen auch 2024 ohne Erhöhung aus.
Die Beitragsanpassung in der Grundversicherung fällt für 2024 mit 3,78 Prozent wiederholt moderat aus. Die Versicherten wurden in der sogenannten Beitragsmitteilung bereits im November 2023 über die Erhöhung informiert. Maßgeblich für die notwendige Anhebung sind der medizinisch-technische Fortschritt und die damit verbundenen neuen Behandlungsmöglichkeiten – sowie das Ziel, den Versicherten bedarfsgerechten und nachhaltig finanzierten Versicherungsschutz zu bieten. Erfreulich: Bei der Zusatzversicherung ändert sich auch im neuen Jahr nichts, die Beiträge bleiben stabil.
Interessant ist der Blick auf die unterschiedlichen Finanzierungssysteme der Grund- und Zusatzversicherung. Während die Grundversicherung durch das Umlageverfahren finanziert wird, kommt bei der Zusatzversicherung das Kapitaldeckungsverfahren zum Zug. Dabei fließen die Beiträge in einen Kapitalstock, aus dem später die Leistungen der Versicherten bezahlt werden.
Dass es auch in der privaten Pflegepflichtversicherung für 2024 zu Anpassungen kommt, liegt an den Verbesserungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Den persönlichen Beitrag können die Versicherten dem Anschreiben entnehmen, den die Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung (GPV) bei jeder Veränderung des Beitrags versendet – so wie zuletzt Ende November 2023.
Im Kundenmagazin vitamin finden sich weitere ausführliche Informationen zu den Beiträgen 2024.
Januar 2024: vitamin fürs neue Jahr
Seit 28. Dezember wird die neue Ausgabe von vitamin, des Mitgliedermagazins der PBeaKK, wieder an die Mitglieder der PBeaKK gesendet. Schwerpunkt: die Beiträge in der Grund- und Pflegepflichtversicherung im neuen Jahr, aber auch konkrete Fragestellungen zur Pflege. Mit dem Unterlagencheck und den neuen Erklär-Videos werden wichtige Service-Themen angesprochen.
Das Gesundheitsthema befasst sich diesmal mit „der kleinen Drüse mit der großen Wirkung“. Die Rede ist von der Schilddrüse. Was dieses kleine Wunderwerk in unserem Körper leistet und was passiert, wenn sie ihre Funktion nicht wahrnehmen kann, erläutert der sechsseitige Artikel in der neuen vitamin-Ausgabe.
Wichtig sind im Januar traditionell die Beiträge in der Grund- und Pflegepflichtversicherung. Ausführliche Informationen hierzu haben einen festen Platz in vitamin, um die Mitglieder transparent und auf einen Blick zu informieren.
Auch das Thema Pflege beschäftigt viele Menschen: In dieser vitamin-Ausgabe geht es um neue Leistungen, die Pflegebedürftige und deren Angehörige durch die Pflegereform nutzen können. Ein weiterer Artikel thematisiert die Übergangspflege. Sie hilft vielen Menschen, deren Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nicht gesichert ist.
Das Thema Service kommt ebenfalls nicht zu kurz. Mit dem Unterlagencheck geben wir unseren Mitgliedern ein einfaches Instrument an die Hand, um Erstattungen möglichst zeitnah zu erhalten. Außerdem stellen wir unsere neuen Erklär-Videos auf unserer Internetseite vor. Mit ihnen lassen sich Themen wie die Nutzung der EinreichungsApp einfach und spannend erklären!
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Gerne stellen wir Ihnen unser Logo sowie ausgewählte Bilder zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür an presse@pbeakk.de.