Unsere Leistungen
Die Höhe des Tagegeldes, das Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt bekommen, beträgt täglich 8,20 Euro und bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme 8,00 Euro pro Tag. Das Tagegeld wird auch für Behandlungen im Geburtshaus, im Hospiz, für Mutter-/Vater-Kind- und familienorientierten Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei einer Übergangspflege im Krankenhaus gezahlt.
| vollstationärer Krankenhausaufenthalt | vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme |
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Leistungen pro Tag | 8,20 € | 8 € |
Wartezeiten | 3 Monate* | 8 Monate |
Begrenzungen | ||
1. Versicherungsjahr | 50 Tage** | 42 Tage je Aufenthalt |
2. Versicherungsjahr | 100 Tage** | 42 Tage je Aufenthalt |
3. Versicherungsjahr | 100 Tage** | 42 Tage je Aufenthalt |
ab dem 4. Versicherungsjahr | unbegrenzt** | 42 Tage je Aufenthalt |
* Ausnahmen hiervon sind unter dem Punkt „Wartezeiten“ aufgeführt.
** Ausnahmen bei psychiatrischen Krankenhausbehandlungen sowie Suchtbehandlungen
Umfang der Tagegeldzahlungen
Das Tagegeld erhalten Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt im ersten Versicherungsjahr höchstens 50 Tage, im zweiten und dritten Versicherungsjahr jeweils höchstens 100 Tage und ab dem vierten Versicherungsjahr unbegrenzt. Bei psychiatrischen Krankenhausaufenthalten oder Suchtbehandlungen sind die Leistungen auf höchstens 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt.
Bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie das Tagegeld für maximal 42 Tage je Aufenthalt.
Wartezeiten im Rahmen der Grundstufe
Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie das Tagegeld erstmalig nach einer Wartezeit von drei Monaten in Anspruch nehmen. Bei einer Entbindung verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate. Für Kinder, die vom Tag ihrer Geburt an versichert sind, gilt eine verkürzte Wartezeit von 14 Tagen.
Nehmen Sie zum ersten Mal Tagegeld bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch, beträgt die Wartezeit acht Monate.
So schließen Sie die Grundstufe ab
Voraussetzung, um die Grundstufe abzuschließen ist, dass Sie in den letzten sechs Monaten nicht mehr als einen Tag vollstationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Ausnahme: Sie waren wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder wegen einer Geburt im Krankenhaus.
Weitergehende Informationen für Sie
Alle wichtigen Informationen zur Grundstufe und einen Antrag für den Versicherungsabschluss können Sie ganz einfach an dieser Stelle herunterladen