Grundstufe

Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme fallen nicht selten erhebliche Zusatzkosten an. So muss für jeden Aufenthaltstag eine Zuzahlung geleistet werden, Zwei- oder Einbettzimmer kosten extra und auch für Telefon und Fernseher fallen Gebühren an. Außerhalb des Krankenhauses oder der Rehabilitationseinrichtung können weitere Ausgaben entstehen, beispielsweise Anfahrtskosten für Besucher oder wenn eine Haushaltshilfe bezahlt werden muss. Um diese Mehrkosten möglichst abzudecken, bieten wir Ihnen die Tagegelder der Grundstufe an.

Unsere Leistungen

Die Höhe des Tagegeldes, das Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt bekommen, beträgt täglich 8,20 Euro und bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme 8,00 Euro pro Tag. Das Tagegeld wird auch für Behandlungen im Geburtshaus, im Hospiz, für Mutter-/Vater-Kind- und familienorientierten Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei einer Übergangspflege im Krankenhaus gezahlt.

 

vollstationärer Krankenhausaufenthalt

vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme

Leistungen pro Tag

8,20 €8 €

Wartezeiten

3 Monate*8 Monate

Begrenzungen  

  

1. Versicherungsjahr

50 Tage**

42 Tage je Aufenthalt

2. Versicherungsjahr

100 Tage**

42 Tage je Aufenthalt

3. Versicherungsjahr

 100 Tage**42 Tage je Aufenthalt

ab dem 4. Versicherungsjahr

unbegrenzt** 

42 Tage je Aufenthalt

*  Ausnahmen hiervon sind unter dem Punkt „Wartezeiten“ aufgeführt.
**  Ausnahmen bei psychiatrischen Krankenhausbehandlungen sowie Suchtbehandlungen

Umfang der Tagegeldzahlungen

Das Tagegeld erhalten Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt im ersten Versicherungsjahr höchstens 50 Tage, im zweiten und dritten Versicherungsjahr jeweils höchstens 100 Tage und ab dem vierten Versicherungsjahr unbegrenzt. Bei psychiatrischen Krankenhausaufenthalten oder Suchtbehandlungen sind die Leistungen auf höchstens 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt.

Bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie das Tagegeld für maximal 42 Tage je Aufenthalt.

Wartezeiten im Rahmen der Grundstufe

Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie das Tagegeld erstmalig nach einer Wartezeit von drei Monaten in Anspruch nehmen. Bei einer Entbindung verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate. Für Kinder, die vom Tag ihrer Geburt an versichert sind, gilt eine verkürzte Wartezeit von 14 Tagen.

Nehmen Sie zum ersten Mal Tagegeld bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch, beträgt die Wartezeit acht Monate.

Ihre Beiträge

So schließen Sie die Grundstufe ab

Voraussetzung, um die Grundstufe abzuschließen ist, dass Sie in den letzten sechs Monaten nicht mehr als einen Tag vollstationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Ausnahme: Sie waren wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder wegen einer Geburt im Krankenhaus.

Weitergehende Informationen für Sie

Alle wichtigen Informationen zur Grundstufe und einen Antrag für den Versicherungsabschluss können Sie ganz einfach an dieser Stelle herunterladen