Wenn Sie bei einem Unfall Erste Hilfe erhalten, sind alle Aufwendungen für Sie als A- oder B-Mitglied beihilfe- und erstattungsfähig. Das betrifft zum einen die Auslagen Ihres Helfers: beispielsweise Verbandmaterial, eine Decke oder Reinigungskosten seiner Kleidung. Zum anderen übernehmen wir auch notwendige ärztliche Leistungen und Ihre Fahrtkosten – egal, ob mit einem Rettungswagen, dem Notarzt oder einem Krankentransport.