Erste Anlaufstelle für eine neuropsychologische Therapie ist Ihr behandelnder Arzt. Falls dieser eine entsprechende Therapie für notwendig hält, wird er Sie an einen entsprechend qualifizierten Therapeuten überweisen.
Ihr Therapeut wird Ihre Krankheitsgeschichte aufnehmen und zunächst fünf Probesitzungen mit Ihnen durchführen. Mit dem Beginn der Therapie erstellt Ihr Therapeut eine ausführliche Diagnostik, die einen detaillierten Überblick über vorhandene Stärken und Schwächen Ihrer Erkrankung darlegt. Gemeinsam mit Ihnen wird individuell Ihre Therapie geplant. Ihre Behandlung erfolgt dabei in einem Umfang von wöchentlich einer bis zwei Therapieeinheiten über mehrere Monate.
- Wie viele psychotherapeutische Sitzungen sind möglich?
- Welche Qualifikation muss der Therapeut mitbringen?
- Wie sieht der Leistungsrahmen der psychosomatischen Grundversorgung aus?
- Welche Therapieformen sind nicht erstattungsfähig?
- Welche Qualifikation muss der behandelnde Arzt für eine neuropsychologische Therapie mitbringen?
- Wie viele Therapiesitzungen werden für eine neuropsychologische Therapie übernommen?
- In welcher Höhe können Leistungen für Soziotherapie anerkannt werden?
Als B-Mitglied haben Sie die freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Therapeut zusätzlich über eine neuropsychologische Zusatzqualifikation verfügt. Für Ihre Therapie benötigen Sie von uns keine vorherige Genehmigung.
Grundsätzlich erstatten wir Ihre Therapiekosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 1,9-fachen Satz. Zur Abrechnung der neuropsychologischen Therapie ist in der GOÄ jedoch keine Ziffer vorgesehen: Die Therapie kann daher ausschließlich in analoger Anwendung abgerechnet werden. Hierzu wird die Gebührennummer GOÄ 870 verwendet: Wir erkennen Ihre entstandenen Kosten bis zur Höhe der hierfür vorgesehenen Kosten an. Sie brauchen weder Eigenbehalte noch Zuzahlungen zu leisten.
Als unser A-Mitglied haben Sie die freie Wahl unter den am Vertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beteiligten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte – Sie brauchen daher keine Rechnungen zu begleichen.