Über das nachfolgende Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, Verstöße, die den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz umfassen, zu melden. Der Gesetzgeber hat darin auch den sachlichen Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten aufgenommen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.