Hinweisgebung und Korruptionsprävention

Vorsätzliche Verstöße gegen Rechtsnormen, bewusste rechtswidrige Handlungen, Korruption, Macht- oder Amtsmissbrauch, auch Diskriminierungen und Diffamierungen einzelner Personen oder Gruppen sowie das wissentliche Herbeiführen von Risiken und Gefahren schaden dem Gemeinwohl, Einzelpersonen, dem Unternehmen PBeaKK und seinen Vertragspartnern. Mit zahlreichen Maßnahmen geht die PBeaKK präventiv gegen jede Art von möglichen Verstößen vor. Nicht immer bieten diese Maßnahmen den allumfassenden Schutz, insbesondere dann, wenn Verstöße verschleiert initiiert werden.

Über das nachfolgende Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, Verstöße, die den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz umfassen, zu melden. Der Gesetzgeber hat darin auch den sachlichen Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten aufgenommen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Meldeformular

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