Wissenswertes für Mitgliedergruppen A und B
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Familien- und Haushaltshilfe, wenn Sie als haushaltsführende Person erkranken, und wenn mindestens eine weitere Person in Ihrem Haushalt lebt, die entweder:
- pflegebedürftig ist oder
- ein Kind ist, welches sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- und keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Falls Sie alleinstehend sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Leistungen der Familien- und Haushaltshilfe erhalten.
Für Ihre Familien- und Haushaltshilfe erstatten Ihnen wir maximal 15 Euro pro Stunde beziehungsweise 120 Euro pro Tag. Zusätzlich übernehmen wir die Fahrtkosten Ihrer Familien- und Haushaltshilfe. Werden Sie durch nahe Angehörige wie Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern unterstützt, erstatten wir deren Aufwendungen für entstandene Fahrtkosten und gegebenenfalls auch ausgefallene Arbeitseinkünfte.