Je nach konkretem Zustand Ihrer Zähne wendet Ihr Zahnarzt verschiedene zahnärztliche Maßnahmen an. Hierzu zählen unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Kariesbehandlung, Ziehen von erkrankten Zähnen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, chirurgische Eingriffe, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und vieles mehr. Ferner kann Ihr Zahnarzt auch kieferorthopädische oder implantologische Behandlungen durchführen, sofern bei Ihnen bestimmte Indikationen vorliegen. Grundsätzlich sind diese zahnärztlichen Leistungen mit unserer Grundversicherung abgedeckt.
Mit „zahnärztlichen Leistungen“ beziehungsweise „zahnärztlichem Honorar“ ist die Behandlung an sich gemeint – beispielsweise die Untersuchung Ihrer Zähne, das Vorbereiten Ihrer Zähne auf eine Krone und das Einsetzen der Krone. Hinzu kommen bei Zahnersatz und Implantaten noch Materialien und zahntechnische Laborleistungen – zum Beispiel das Herstellen der Krone im Labor und die Kosten für die hierfür benötigten Materialien. Diese Material- und Laborkosten sind lediglich teilweise erstattungsfähig. Ihre Selbstbehalte können Sie mit unserer Zusatzversicherung reduzieren.
Wissenswertes für alle Mitgliedergruppen
Ganz gleich, welche Behandlung oder welchen Eingriff Sie planen: Lernen Sie hier die unterschiedlichen Leistungen Ihres Zahnarztes detailliert kennen.
Allgemeine zahnärztliche Leistungen
Ob beispielsweise Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlung: Eine zahnärztliche Behandlung brauchen Sie nicht vorab von uns genehmigen zu lassen. Wenn Sie eine aufwendigere Maßnahme planen oder Ihr Zahnarzt für Sie Zahnersatz oder Implantate anfertigen möchte, empfehlen wir Ihnen, uns vorab einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Ihre Aufwendungen hierfür sind erstattungsfähig. In den meisten Fällen können wir Ihnen dann unsere voraussichtliche Erstattungshöhe berechnen. Unsere exakte Kostenübernahme berechnen wir, sobald wir Ihre Rechnung erhalten.
Kieferorthopädische Leistungen
Lose Klammer, feste Spange, Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen – egal, welche kieferorthopädische Leistung Sie planen: vor Behandlungsbeginn benötigen wir einen Heil- und Kostenplan. Kieferorthopädische Leistungen müssen also vorab von uns genehmigt werden, da wir diese ausschließlich bei bestimmten Indikationen erstatten können.
Wir übernehmen Kosten für kieferorthopädische Leistungen für folgende Personengruppen:
- Für Ihre Kinder, wenn diese zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Für Personen über 18 Jahren, wenn
- diese unter einer schweren Kieferanomalie leiden, sodass eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist.
- nach unserem Sachverständigengutachten bestätigt wird, dass
- die Behandlung ausschließlich medizinisch indiziert ist und ästhetische Gründe ausgeschlossen werden können,
- keine Behandlungsalternative vorhanden ist und
- erhebliche Folgeprobleme bestehen, insbesondere bei einer craniomandibulären Dysfunktion.
Wichtig: Alle drei aufgeführten Sachverhalte müssen vom Sachverständigen bestätigt werden.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
Ihr Zahnarzt möchte eine sogenannte funktionsanalytische Untersuchung durchführen? Mithilfe dieser Untersuchung erhalten Ihr Arzt und Ihr Zahntechniker zusätzliche Informationen darüber, wie Ihr Zahnersatz angepasst werden muss, damit er optimal sitzt.
Damit wir funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen anerkennen können, muss bei Ihnen mindestens eine der folgenden Indikationen vorliegen und zahnärztlich bescheinigt sein:
- Kiefergelenk- und Kiefermuskelerkrankungen
- Zahnfleischerkrankungen im Rahmen einer systematischen Parodontalbehandlung
- Behandlungen mit Aufbissbehelfen mit adujustierten Oberflächen
- umfangreiche kieferorthopädische Maßnahmen einschließlich kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Operationen
- umfangreiche Gebiss-Sanierungen: Versorgung von mindestens acht Seitenzähne in einem Kiefer mit Zahnersatz, Kronen oder Inlays
Vollnarkose im Rahmen zahnärztlicher Leistungen
Ihre Kosten für eine Vollnarkose übernehmen wir ausschließlich in Ausnahmefällen. Dasselbe gilt für andere Betäubungsarten wie eine Lachgassedierung oder eine sogenannte Analgosedierung.
Ausnahmefälle sind beispielsweise:
- eine schwerwiegende geistige oder körperliche Behinderung
- eine ärztliche bestätigte Unverträglichkeit gegen Lokalanästhetika
- eine ärztlich bestätigte schwerwiegende Allgemeinerkrankung, sodass während einer zahnärztlichen Behandlung Narkoseleistungen und eine Kreislaufüberwachung erforderlich sind
- eine fachärztlich bestätigte pathologische Phobie vor Zahnbehandlungen
Wir empfehlen Ihnen, uns vor einer geplanten Narkose Ihren Heil- und Kostenplan sowie eine zahnärztliche Stellungnahme vorzulegen. So können wir prüfen, ob wir hierfür Kosten übernehmen können.
Digitale Volumentomographie
Die digitale Volumentomographie – kurz auch DVT – ist im Prinzip eine 3D-Röntgenaufnahme. Die DVT hat dann einen medizinischen Zusatznutzen, wenn es sich um besonders komplizierte Sachverhalte handelt. Wir erstatten Ihre Kosten für eine DVT beispielsweise im Zusammenhang mit einer Sinuslift-OP im Oberkiefer, bei kieferchirurgischen Eingriffen nach einem Unfall oder im Rahmen von Kieferumstellungsoperationen. Auch bei kieferorthopädischen Behandlungen von Anomalien des Zahnbestandes übernehmen wir Ihre Aufwendungen.
Grundsätzlich erstatten wir zahnärztliche Leistungen für zwei Implantate je Kiefer. Falls Ihr Ober- oder Unterkiefer zahnlos ist, erstatten wir Ihre Aufwendungen für maximal vier Implantate je Kiefer. Verfügen Sie bereits über Implantate, für die Sie Beihilfe oder vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Kassen erhalten haben, müssen wir diese miteinbeziehen.
Bei folgenden Krankheitsbildern besteht keine Begrenzung – das heißt wir übernehmen Ihre zahnärztlichen Kosten für alle notwendigen Implantate:
- größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte, die unter anderem folgende Ursachen haben: Tumoroperationen, Entzündungen des Kiefers, Operationen infolge großer Zysten oder Osteopathien, angeborene Fehlbildungen des Kiefers, Fehlbildung der Zähne oder Unfälle
- dauerhafte Mundtrockenheit
- generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen
- nicht willentlich beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich wie beispielsweise Spastik
Bitte beachten Sie, dass wir mit unserer Grundversicherung Ihre Material- und Laborkosten für Implantate lediglich zu 60 Prozent abdecken. Falls Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, entstehen Ihnen hierfür Selbstbehalte.
Egal, welcher Mitgliedergruppe Sie angehören: Basis für unsere Erstattung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Hierbei wird zwischen zahnärztlichem Honorar, Material- und Laborkosten sowie medizinisch-technischen Leistungen unterschieden.
- Das zahnärztliche Honorar erstatten wir Ihnen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. In besonders schwierigen Fällen erkennen wir Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz an. Hierzu benötigen wir eine ärztliche Begründung: Diese Begründung muss Ihr Arzt einzelfallbezogen, speziell auf Ihre Person abgestimmt und ausführlich formulieren. Pauschale Begründungen erkennen wir nicht an.
- Außerdem können Ihnen Material- und Laborkosten entstehen. Bei Einlagefüllungen, Kronen, Zahnersatz und Implantaten erstatten wir Ihnen Auslagen sowie Material- und Laborkosten grundsätzlich zu 60 Prozent. Daher müssen Sie 40 Prozent dieser Kosten als Selbstbehalt tragen.
- Bei bestimmten medizinisch-technischen Leistungen wie Röntgen erstatten wir bis zum 1,8-fachen beziehungsweise 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In begründeten Ausnahmen auch bis zum 2,5-fachen beziehungsweise 3,5-fachen Steigerungsfaktor.
Tipp: Kosten sparen mit unserer Zusatzversicherung
Schließen Sie die Ergänzungsstufe mit bis zu 2 Schritten und die ISH-Stufe ab. So können Sie Ihre Selbstbehalte bei Honorar, Material- und Laborkosten und Implantaten bei Zahnersatz verringern oder sogar ganz vermeiden.
Für zahnärztliche Leistungen gelten für Sie dieselben Regeln wie für unsere B-Mitglieder. Ihr Zahnarzt kann nicht über Ihre Versichertenkarte abrechnen und legt Ihnen daher eine Rechnung vor. Reichen Sie diese Rechnung mit einem Leistungsantrag bei uns ein.