Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Internetseite wurde von der Deutschen Telekom MMS GmbH im April 2023 einer vereinfachten Prüfung der Barrierefreiheit von Websites gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) unterzogen.
Aufgrund der bisherigen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
- Zu dem in den Kontaktformularen hinterlegten Captcha wird keine Captcha-Alternative angeboten, da bei einem Audio-Captcha häufig englische Wörter vorgelesen werden und es zu starken Hintergrundgeräuschen kommt. Der alternative Einsatz eines Logik-Captcha würde Menschen mit kognitiven Behinderungen ausschließen.
- Die Videos enthalten keine Audiodescription und keine Gebärdensprache.
- Einige der hinterlegten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei und entsprechend gekennzeichnet.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.12.2024 angepasst.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.pbeakk.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Unternehmenskommunikation
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
E-Mail: uk@pbeakk.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.