Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Internetseiten der Postbeamtenkrankenkasse: https://www.pbeakk.de, https://www.beihilfedienste.de, https://saarland.beihilfedienste.de, https://karriere.pbeakk.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit sind das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) § 13 Abs. 3, sowie § 12 c Absatz 2 BGG in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 6 EU Richtlinie 2016/2102 in Verweis auf Durchführungsrechtakte 2018/1524 und grundsätzlich die §§ 12ff BGG sowie die zugehörige Rechtsverordnung, die BITV 2.0.

Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) gemäß BITV 2.0. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

  • Listen enthalten teilweise nur einen Eintrag.
  • Abweichungen zwischen visueller Reihenfolge und Tastaturnavigation können auftreten.
  • Visuelle Hinweise in der Navigation werden nur über Farbänderungen vermittelt.
  • Die Schrift unter dem ISH-Banner hat einen zu niedrigen Kontrast.
  • Im Footer sind zwei Logos nicht mit der Tastatur erreichbar.
  • Informationen in den Flip Cards sind nur durch Hover erreichbar.
  • Nach der Durchführung einer neuen Suche oder dem Öffnen der nächsten Ergebnisseite wird der Fokus an den Anfang der Seite gesetzt.
  • Bei der Paginierung der Suchergebnisse wird der Pfeil im Screenreader als Link ausgegeben.
  • Im Aktionsteaser ist der Fokus nicht sichtbar.
  • Der Fokus auf Videos ist schlecht sichtbar.
  • Im Such-Eingabefeld wird via Screenreader ein englischer Erklärungstext ausgegeben.
  • Das Sucheingabefeld enthält keine dauerhafte Beschriftung.
  • Die Navigation und die Skip-Links sind via Tastatur nur kurzzeitig sichtbar.
  • Die Seite bewegt sich bei der Tastaturnavigation mit.
  • Der Captcha-Code wird via Screenreader nicht ausgegeben.
  • Im Formular werden die Funktion „Absenden“ sowie Fehlermeldungen via Screenreader nicht ausgegeben. 
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird nicht in „Leichter Sprache“ angeboten.
  • Die Videos enthalten keine Audiodescription und keine Gebärdensprache.
  • Einige der hinterlegten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei und entsprechend gekennzeichnet.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 angepasst.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Internetseiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. 

Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Unternehmenskommunikation

Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
E-Mail: uk@pbeakk.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.