Corona-Test
Wir erstatten Ihnen die Kosten eines Corona-Tests, wenn Ihr behandelnder Arzt den Verdacht auf eine Corona-Erkrankung hat. Für einen vorsorglichen Test auf Corona, z. B. vor Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, erstatten wir die Kosten nicht.
Tests, die dem Infektionsschutz des Krankenhauses dienen, z. B. Corona-Tests bei Symptomfreiheit, sind nicht Bestandteil der krankheits- und patientenbezogenen ärztlichen Behandlung. Solche Tests sind mit den allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten.
Möchten Sie Selbstbehalte für Corona-Tests bei stationären Krankenhausleistungen vermeiden? Dann empfehlen wir Ihnen, Laborleistungen, die ohne Vorliegen eines Krankheitsverdachts durchgeführt werden, von der Wahlleistungsvereinbarung auszuschließen.
Corona-Impfung
Die Kosten der Impfung werden Ihnen in Rechnung gestellt. Die Rechnung können Sie bei uns einreichen. Bei A-Mitgliedern erfolgt die Abrechnung über die Versichertenkarte.
Sie möchten mehr über die Corona-Impfung erfahren? Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen. FAQ zur Corona-Impfung