Ja, wir benötigen dafür eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung. Wichtig sind dabei Angaben zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit, um Ihre Kosten für eine Behandlung in einer physiotherapeutischen oder krankengymnastischen Praxis zu übernehmen.
Bitte beachten Sie: Einheitliche Kostensätze gibt es für diese Praxen nicht. Osteopathie erkennen wir bis zu einem Betrag von 33,40 Euro je Sitzung an, da wir sie bei unserer Abrechnung der Manuellen Therapie zuordnen.