Was hat sich zum ärztlich verordneten Hausbesuch und der Fahrtkosten zum 01. April 2024 geändert?

Seit dem 1. April 2024 wurden die Leistungen zum ärztlich verordneten Hausbesuch und zu den Fahrtkosten für Fahrten der behandelnden Person im Leistungsverzeichnis für Heilmittel  vereinfacht. Anstelle einer Abrechnung von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer gilt nun eine Pauschale von 22,40 Euro für Hausbesuche einschließlich der Fahrtkosten. Bitte achten Sie darauf, dass die Hausbesuchspauschale (Hausbesuch inklusive Fahrtkosten) in der Rechnung eindeutig ersichtlich sein muss.

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