Ihre Aufwendungen für eine Ernährungstherapie können wir bis zum Höchstbetrag nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung übernehmen, wenn diese ärztlich verordnet wurde. Voraussetzung ist, dass Ihre Ernährungstherapie von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt wird. Infrage kommen Diätassistenten, Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler