Gesundheitsförderungskurse – beispielsweise zur Bewegung, zur Entspannung oder auch zum Umgang mit Suchtmitteln – sind sinnvolle, freiwillige und eigenverantwortliche Vorsorgemaßnahmen. Diese Leistungen werden nicht erstattet.
Gesundheitsförderungskurse – beispielsweise zur Bewegung, zur Entspannung oder auch zum Umgang mit Suchtmitteln – sind sinnvolle, freiwillige und eigenverantwortliche Vorsorgemaßnahmen. Diese Leistungen werden nicht erstattet.