Die Leistungen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung an einem Fuß oder beiden Füßen sind in der sogenannten kleinen podologischen Behandlung zusammengefasst. Sie weist einen Behandlungsrichtwert von 35 Minuten auf. Bei der großen podologischen Behandlung handelt es sich um die podologische Komplexbehandlung eines Fußes oder beider Füße. Ihr ist ein Behandlungsrichtwert von 50 Minuten zugeordnet.
Wichtig: Aus der Rechnungsstellung muss die Leistung: kleine oder große podologische Behandlung ersichtlich sein. Bitte denken Sie deshalb beim nächsten Besuch bei Ihrem Podologen bzw. medizinischen Fußpfleger daran, ihn über diese Änderungen bei der Rechnungserstellung zu informieren.