Die gerätegestützte Krankengymnastik einschließlich des medizinischen Aufbautrainings und der medizinischen Trainingstherapie sind auf maximal 25 Behandlungen pro Kalenderhalbjahr begrenzt. Aufwendungen für eine medizinische Trainingstherapie (MAT) sind erstattungsfähig, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 3 des Heilmittelverzeichnisses erfüllt sind.