Wird Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage erstattet?

Sie sind durch einen Schlaganfall oder Parkinson beeinträchtigt? Dann kann Ihnen Ihr Arzt Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage bei zentralen Bewegungsstörungen verordnen. Diese Therapieform ist für Erwachsene und Kinder geeignet, die unter angeborenen oder erworbenen neurologischen Beeinträchtigungen leiden. Die Behandlung ist bis zum beihilfefähigen Höchstbetrag nach Anlage 9 der Bundesbeihilfeverordnung erstattungsfähig, wenn eine Schädigung oder Erkrankung Ihres Zentralnervensystems – das heißt Ihres Gehirns oder Rückenmarks – vorliegt.
Liegt bei Ihnen keine entsprechende Schädigung vor, erkennen wir eine allgemeine Krankengymnastik an. Diese kann auch auf neurophysiologischer Grundlage erfolgen.
 

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