- Welche gesundheitsfördernden Kurse werden erstattet?
- Kann ich Osteopathie durch eine physiotherapeutische oder krankengymnastische Praxis durchführen lassen?
- Muss die Leistung „Ergotherapie als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Besuchs im häuslichen oder sozialen Umfeld“ zusätzlich neben der ergotherapeutischen Einzelbehandlung ärztlich verordnet werden?
- Wird Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage erstattet?
- Was beinhaltet eine kleine oder große podologische Behandlung?
- Sind Nagelkorrekturspangen genehmigungs- und zuzahlungspflichtig?
- Welche Arten von Nagelkorrekturspangen sind erstattungsfähig?
- Was ist bei der Erstattung von podologischen Leistungen zu beachten?
- Wird eine Ernährungstherapie erstattet?
- Kann ich als A- oder B-Mitglied osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen?
- Brauche ich als B-Mitglied eine Zeit- beziehungsweise Artangabe auf meiner Verordnung für Ergotherapie, Logopädie oder manuelle Lymphdrainage?
- Ist eine Genehmigung bei einem längerfristigen Heilmittelbedarf (Langfristverordnung) notwendig?
- Ich möchte zur medizinischen Fußpflege: Werden meine Kosten für podologische Leistungen erstattet?
- Wie viele Sitzungen gerätegestützter Krankengymnastik werden für B-Mitglieder erstattet?
- Müssen A-Mitglieder Zuzahlungen bei Heilmitteln leisten?
- Unterliegen die Leistungen bei A-Mitgliedern der Budgetierung? Gibt es eine Begrenzung bei der Anzahl der Heilmittelanwendungen?
- Was hat sich zum ärztlich verordneten Hausbesuch und der Fahrtkosten zum 01. April 2024 geändert?
- Welche Therapiezeit umfassen die Richtwerte in der Ergotherapie?