Zum 1. April 2024 wurden die Richtwerte im Heilmittelverzeichnis angepasst. Der neue Richtwert umfasst nun neben der regulären Therapiezeit auch zusätzliche 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung, die zuvor nicht berücksichtigt wurden.
Die Angabe der Behandlungsdauer allein reicht jedoch nicht aus, um die richtige Leistung in der Ergotherapie zu erkennen. Bitte achten Sie darauf, dass auf der ärztlichen Verordnung und Rechnung die Art der Therapie, wie zum Beispiel Ergotherapie motorisch-funktionell, sensomotorisch-perzeptiv oder psychisch-funktionell, angegeben ist, um Missverständnisse bei der Zuordnung der Leistung zu vermeiden.