Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenversicherung. Daher werden Leistungsausgaben, die bei der Behandlung unserer A-Mitglieder entstehen, nicht dem vorgegebenen Budget für gesetzlich Versicherte angerechnet. Ein Leistungserbringer im Bereich Heilmittel kann Sie als A-Mitglied daher unabhängig von eventuellen Budgetgrenzen behandeln.
Ihr Arzt entscheidet bei seiner Verordnung von Heilmitteln über die erforderliche Anzahl der Anwendungen. Er beachtet dabei die Erzielung des Heilerfolgs. Die verordneten Anwendungen müssen in Art und Anzahl wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig sein.