Ja, das können Sie – wenn derjenige, der Sie behandelt, einer der folgenden Berufsgruppen angehört: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Krankengymnasten.
Ja, das können Sie – wenn derjenige, der Sie behandelt, einer der folgenden Berufsgruppen angehört: Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Krankengymnasten.