Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Verwaltung der Steuer-ID zuständig. Sie hat im August 2008 damit begonnen, allen steuerpflichtigen Bürgern – auch Kindern, unabhängig von einer Steuerpflicht – eine Steuer-ID zu erteilen. Sie besteht insgesamt aus 11 Ziffern und gilt ein Leben lang. Die Bundesregierung bezweckt mit die Steuer-ID, dass Bürger eindeutig identifiziert sind. Außerdem ist die elektronische und somit papierlose Verwaltung nur mit der Steuer-ID möglich.