Nach dem Einkommensteuergesetz können Steuerdaten nur mit Angabe der Identifikationsnummer übermittelt werden. Für steuerliche Zwecke darf die Steuer-ID außer von den Finanzbehörden auch von anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen erhoben werden. Außerdem ist es durch die Verwendung der Steuer-ID möglich, die gemeldeten Beitragsdaten eindeutig zuzuordnen.