Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist eine Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Gesetzgeber hat die Deutsche Rentenversicherung Bund als zentrale Stelle bestimmt. Sie überprüft die übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit und leitet diese an die Finanzverwaltung weiter.