Die Bescheinigungen weisen unterschiedliche Werte aus:
- Beitragsinformation: Sie dokumentiert Ihre tatsächlich geleisteten Beiträge für den Basiskrankenversicherungsschutz, sowie die darüber hinausgehenden Beiträge.
- Lohnsteuerbescheinigung: Durch die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen wird hier nur der Beitragsanteil für den Basiskrankenversicherungsschutz ausgewiesen, den der Dienstherrn/Arbeitgeber bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Da hier die Dienstherr/Arbeitgeber individuell verfahren, ist es durchaus möglich, dass die ausgewiesenen Beiträge der Beitragsinformation von der Lohnsteuerbescheinigung abweichen.
Bitte richten Sie Fragen hierzu an Ihren Arbeitgeber/Dienstherrn beziehungsweise Ihr Personalversorgungscenter/-zahlungscenter.