Vorsorgeaufwendungen wirken sich steuermindernd aus. Legen Sie die Bescheinigung Ihrem Dienstherrn bzw. Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem zuständigen Versorgungscenter vor.
Alternativ legen Sie die Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen in Ihren Unterlagen ab. Sie haben die Möglichkeit, die tatsächlich entrichteten Beiträge am Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.