Bis wann erfolgt die Übermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen?

Die Daten werden einmal jährlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermittelt. Sie erhalten im Anschluss an die Datenübermittlung automatisch eine schriftliche Mitteilung (Beitragsinformation), welche die gemeldeten Daten ausweist. Sie brauchen diese nicht bei uns anzufordern.

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