Seit Januar 2010 können Sie ausschließlich die Beiträge für Ihren Basiskrankenversicherungsschutz bei Ihrer Einkommensteuer in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend machen. Daher rechnen wir diesen geleisteten Beitragsanteil aus der Gesamtsumme heraus. Dies ist der erste ausgewiesene Betrag – die sogenannte Basisabsicherung.
Der zweite ausgewiesene Betrag ist der Beitragsanteil, der über den Basiskrankenversicherungsschutz hinaus geleistet wurde – die sogenannten Mehrleistungen zuzüglich eventuell geleisteter Beiträge zu Ihrer Zusatzversicherung.