Die Beitragsanpassung der PBeaKK beinhaltet die Grundversicherung und die ggf. abgeschlossenen Stufen in der Zusatzversicherung. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden von der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV) erhoben. Die Abbuchung der Beiträge der GPV erfolgt durch die PBeaKK gemeinsam mit dem Grundversicherungsbeitrag. Eine separate Ausweisung erfolgt im Verwendungszweck der Abbuchung. Eine Zusammensetzung der Beiträge ist jeweils den Beitragsmitteilungen von PBeaKK und GPV zu entnehmen.