In der App gibt es insgesamt vier Statusmeldungen, die für jede Einreichung einzeln dargestellt werden.
Status 1 "Daten gespeichert": Dieser Status zeigt an, dass Sie mindestens eine Datei in der Einreichung gespeichert haben. Die Einreichung an sich wurde aber noch nicht gesendet. Sie können also noch weitere Seiten bzw. Dateien hinuzfügen, Sie können Seiten bzw. Dateien löschen, Sie können die Reihenfolge der Seiten bzw. Dateien ändern und Sie können die ausgewählte Kategorie der Einreichung ändern. Solange Sie nicht auf "senden" klicken, verändert sich der Status nicht.
Status 2 "Gesendet": Sie haben Ihre Einreichung an uns losgeschickt. Ihre Datensendung an uns wurde technisch bis zum ersten Zwischenspeichern übermittelt. Dies ist 24/7 möglich. Ihre Daten sind noch nicht bei uns eingegangen, werden aber schnellstmöglich übermittelt. Normalerweise passiert dies innerhalb kürzester Zeit. An Wochenenden oder Feiertagen kann es etwas länger dauern, da wir unsere Systeme manchmal zur Wartung abstellen.
Status 3 "Daten bei PBeaKK eingegangen": Dieser Status wird von einem Hinweistext begleitet, der die Erklärung direkt mitliefert. "Ihre Daten sind bei uns. Wir prüfen diese in den kommenden Tagen auf Vollständigkeit und informieren Sie im Anschluss." Wie schnell diese Prüfung abgeschlossen ist, hängt nicht von der App ab. Die Prüfung hängt direkt mit unserer Bearbeitung zusammen. Alle Eingänge, postalisch und elektronisch, werden nacheinander geprüft. Je nachdem wie hoch das Aufkommen ist, kann die Prüfung daher auch mehrere Tage dauern.
Status 4 "Datentransfer abgeschlossen": Diese Meldung erhalten Sie, wenn bei uns die rein formale Prüfung Ihrer Unterlagen abgeschlossen ist. Sie wird ebenfalls von einem Hinweistext zur Erläuterung begleitet. In den allermeisten Fällen lautet dieser: "Nach der Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post oder App von uns." Eventuell melden wir an dieser Stelle aber auch, dass ein Fehler vorliegt und wir bspw. die eingereichten Unterlagen nicht bearbeiten können. Diese Fälle werden ebenfalls durch einen eigenen Hinweistext erklärt.