Wann gelten die Unterlagen im digitalen Postfach als zugegangen?

Die in die App gesendeten Unterlagen (Informationen und Dokumente) gelten als zugegangen, sobald sie in Ihrem Postfach eingegangen sind, und Sie die Möglichkeit haben, von einem Account-Gerät auf diese Unterlagen zuzugreifen und von Ihnen Kenntnis zu nehmen. Handelt es sich bei den in die App gesendeten Unterlagen um Bescheide (z.B. Erstattungsbescheide) gelten diese als zugegangen, sobald Sie das erste Mal auf den jeweiligen Bescheid zugegriffen haben. Unabhängig davon gelten alle Bescheide jedoch spätestens am dritten Tag nach der Absendung in ihr Postfach als zugegangen. Mit dem Zugang in der App beginnen die gleichen Fristen zu laufen, wie wenn Ihnen die Unterlagen auf dem Postweg zugegangen wären.

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