Für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr Ihrer häuslichen Krankenpflege fällt für Sie ein Eigenbehalt in Höhe von 10 Prozent der Kosten an. Dazu kommen 10 Euro für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege.
Für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr Ihrer häuslichen Krankenpflege fällt für Sie ein Eigenbehalt in Höhe von 10 Prozent der Kosten an. Dazu kommen 10 Euro für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege.