Für Entlastungsleistungen haben Sie einen monatlichen Anspruch von 131 Euro. Nicht in Anspruch genommene Beträge werden in den Folgemonat übertragen. Nehmen Sie beispielsweise von Januar bis Mai keine Leistungen in Anspruch, stehen Ihnen im Juni 750 Euro, 131 Euro je 6 Monate zur Verfügung.