Für Entlastungsleistungen haben Sie einen monatlichen Anspruch von 125 Euro. Nicht in Anspruch genommene Beträge werden in den Folgemonat übertragen. Nehmen Sie beispielsweise von Januar bis Mai keine Leistungen in Anspruch, stehen Ihnen im Juni 750 Euro, 125 Euro je 6 Monate zur Verfügung.