In welcher Höhe kann Verhinderungspflege beansprucht werden?

Der Leistungsanspruch für eine Verhinderungspflege beträgt kalenderjährlich 1.685,00 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Leistungsbetrag aus der Kurzzeitpflege in Höhe von 843,00 Euro übertragen wird. Damit kann die Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 2.528,00 Euro beansprucht werden. Der Leistungszeitraum der Verhinderungspflege ist kalenderjährlich auf sechs Wochen (42 Tage) begrenzt. Dabei gilt: Die Grenze, die zuerst erreicht wird – ob der maximale Geldbetrag oder der Zeitraum von 42 Tagen – führt zur Erschöpfung des Anspruchs.