Nein, ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht auch dann, wenn diese nachträglich beantragt wird. Eine gesetzliche Frist zur Beantragung gibt es nicht, jedoch sollte der Antrag zeitnah bei der Pflegekasse gestellt werden.
Nein, ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht auch dann, wenn diese nachträglich beantragt wird. Eine gesetzliche Frist zur Beantragung gibt es nicht, jedoch sollte der Antrag zeitnah bei der Pflegekasse gestellt werden.