Die Aufwendungen für den Beihilfezuschuss bei vollstationärer Pflege werden im Januar neu berechnet. Sobald die Berechnung von der PBeaKK durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Korrektur zu der Januar Rechnung.
Die Aufwendungen für den Beihilfezuschuss bei vollstationärer Pflege werden im Januar neu berechnet. Sobald die Berechnung von der PBeaKK durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Korrektur zu der Januar Rechnung.