- Kann ich als Versicherter der PBeaKK die elektronische Patientenakte nutzen?
- Kann ich als Kunde der PBeaKK das Angebot „Einfach einreichen“ nutzen?
- Benötige ich die neue elektronische AU-Bescheinigung?
- Muss der Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen jedes Jahr neu gestellt werden?
- Kann ich Anfragen an die PBeaKK auch über Auskunfts-Portale oder Drittanbieter senden?
- Wie kann ich Ihnen meine neue Adresse mitteilen?
- Was muss ich tun, wenn sich meine Kontoverbindung geändert hat?
- Was kann ich tun, falls ich die PBeaKK einmal nicht telefonisch erreiche?
- Meine persönlichen Daten haben sich geändert – genügt es, wenn ich das meiner Personalstelle melde?
- Wohin müssen die Krankenkassenbeiträge geringfügig Beschäftigter überwiesen werden?
- Ändern sich meine Mitgliedschaftsbeiträge, wenn ich in Altersteilzeit oder in den Ruhestand gehe?
- Was mache ich mit dem Formular „Antrag auf Beitragszuschuss zur Rente“?
- Warum lassen sich PDF-Formulare nicht am PC ausfüllen?
- Welche Verjährungsfristen gibt es bei Beihilfe, Krankenkasse, Zusatzversicherung und privater Pflegepflichtversicherung?
- Ich hatte einen Unfall, was muss ich tun?
- Wer hilft, wenn das Mitglied selbst nicht mehr in der Lage ist, Anträge zu stellen?
- Ist es möglich, von Mitgliedergruppe B1 nach Mitgliedergruppe A zu wechseln – und umgekehrt?
- Wie kann ich als versicherte Person ohne Grundversicherung Leistungen aus der Zusatzversicherung beantragen?
- Hat der Beitragszuschuss der Rentenversicherung Auswirkungen auf mein Versicherungsverhältnis?
- Unter welchen Voraussetzungen wird ein ermäßigter Beitrag gewährt?
- Warum erhalte ich unerlaubte Werbeanrufe?