In bestimmten Fällen können Sie als Mitglied einen Antrag auf einen ermäßigten Beitrag stellen. Das ist für Mitglieder der Gruppe A und der Gruppe B1 möglich, deren Gesamteinkünfte geringer sind als die Bezugsgröße, die sich nach dem jeweiligen maßgeblichen Mindestruhegehalt richtet. Ausgenommen sind dabei Mitglieder, die wegen Beurlaubung, Erkrankung oder schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst keine Vergütung erhalten.
Geht Ihr Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem die Voraussetzungen dafür gegeben sind, bei uns ein, gilt der ermäßigte Beitrag mit Beginn des Monats, in dem die Bezugsgröße unterschritten wurde. Geht der Antrag später ein, gilt der ermäßigte Beitrag ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, an dem der Antrag eingegangen ist.
Sollten die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie einen Antrag bei uns stellen.