Ihre Beihilfe müssen Sie innerhalb von drei Jahren nach Rechnungsdatum beantragen und Ihre Beihilfe für Pflegeleistungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Monats, in dem die Pflege durchgeführt wurde.
Ihre Leistungsansprüche aus der privaten Pflegepflichtversicherung verjähren nach drei Jahren. Ansprüche auf Leistungen unserer Krankenkasse und Leistungen aus unserer Zusatzversicherung verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.