Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) müssen Sie als aktiver Beamter nur Ihrem Dienstherrn melden, nicht aber Ihrer Krankenkasse. Deshalb brauchen Sie der PBeaKK keine AU-Bescheinigung vorzulegen. Wichtig ist jedoch Ihrer Arztpraxis mitzuteilen, dass Sie aktiver Beamter sind und Ihre AU-Bescheinigung weiterhin in Papierform benötigen, um sie Ihrem Dienstherrn vorzulegen.
Beamte im Ruhestand benötigen für die PBeaKK ebenfalls keine AU-Bescheinigung.