Erhalte ich von Ihnen eine Bescheinigung um bei meinem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen?

Wenn Sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung. Sie erhalten dazu von der Deutschen Rentenversicherung einen Vordruck „Bescheinigung für den Rentenversicherungsträger zur Prüfung des Zuschusses zur Krankenversicherung (R0821)“. Bitte reichen Sie dieses Formblatt bei uns ein. Wir senden Ihnen die ausgefüllte Bescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger zurück. Vordrucke anderer Rentenversicherungsträger können Sie ebenfalls an uns weiterleiten. Sie erhalten dann von uns eine Mitglieds- und Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger zugesandt. Diese Bescheinigung enthält zusammen mit dem Antrag alle Angaben, die für die Beantragung eines Beitragszuschusses notwendig sind.